Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 4 U 164/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,12002
OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 4 U 164/15 (https://dejure.org/2016,12002)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.03.2016 - 4 U 164/15 (https://dejure.org/2016,12002)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. März 2016 - 4 U 164/15 (https://dejure.org/2016,12002)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,12002) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hessen

    Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Die Klägerin hat nicht bewiesen, dass es für die Geschädigten keine günstigeren Angebote gegeben... | Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; EE Eigenersparnis-Abzug; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 Abs. 2 ; ZPO § 287
    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fraunhofer-Liste als geeignete Schätzungsgrundlage nach einem Verkehrsunfall

  • steinbeckundpartner.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Mietwagenrechtsprechung - Kein Ende des Chaos in Sicht

Besprechungen u.ä.

  • steinbeckundpartner.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Mietwagenrechtsprechung - Kein Ende des Chaos in Sicht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 4 U 164/15
    Die Geschädigten durften es mit Rücksicht auf die in der Rechtsprechung zuletzt auch vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 05.03.2013, VI ZR 245/11, Rn. 25 m.w.N.) vertretene Auffassung, nach der derartige Kosten als erstattungsfähig angesehen werden, für erforderlich halten, mit der Klägerin ein entsprechendes zusätzliches Entgelt zu vereinbaren.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 05.03.2013, VI ZR 245/11, Rn. 15 f., zit. nach juris, m.w.N.) kommt bei der Anmietung eines Fahrzeugs zu einem Unfallersatztarif ein pauschaler Aufschlag auf den Normaltarif wegen der Besonderheiten des Unfallersatzgeschäftes im Hinblick auf solche Leistungen des Vermieters in Betracht, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolge dessen zur Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB erforderlich sind.

  • OLG Frankfurt, 24.06.2010 - 16 U 14/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten mit Hilfe von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 4 U 164/15
    Zur Begründung der Vorzugswürdigkeit der A-Mietpreisspiegel kann in Anbetracht der erschöpfenden Darstellung des Diskussionsstandes in der jüngeren Rechtsprechung beispielhaft auf die von der Beklagten angeführte Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 24.06.2010, 16 U 14/10 und Urteil vom 26.03.2014, 17 U 150/13) sowie das Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.03.2015 (I-1 U 42/14, 1 U 42/14, Rn. 22 ff., zit. nach juris) Bezug genommen werden.

    Die Beschränkung auf zweistellige Postleitzahlbereiche dient nach der zugrunde liegenden Untersuchungsmethodik dazu, die statistische Relevanz der Erhebungsergebnisse sicherzustellen (A-Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland 2012, S. 19) und damit statistische Ungenauigkeiten zu vermeiden, die sich aus einem kleineren Zuschnitt der Erhebungsbezirke mit einer nur geringen Anzahl von Anbietern ergeben können (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 24.06.2010, 16 U 14/10).

  • OLG Stuttgart, 18.08.2011 - 7 U 109/11

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Aktivlegitimation des Mietwagenunternehmers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 4 U 164/15
    Schließlich bildet auch die flexible Gestaltung der Mietdauer keine Besonderheit des Unfallersatzgeschäfts, da sie auch im normalen Vermietungsgeschäft vorkommt und bei dem Vermieter nicht notwendig zu Ertragseinbußen führt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 18.08.2011, 7 U 109/11, Rn. 82, zit. nach juris, sowie nachfolgend BGH, a.a.O., Rn. 17).
  • OLG Köln, 01.07.2014 - 15 U 31/14

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 4 U 164/15
    Dabei kann als Kriterium, das einen pauschalen Aufschlag wegen der Besonderheiten des Unfallersatzgeschäfts rechtfertigen könnte, ernsthaft nur die Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit einer Vorfinanzierung der Mietwagenkosten und/oder die Stellung einer Kaution durch den Geschädigten mittels Einsatzes einer Kreditkarte oder auf andere Weise in Erwägung gezogen werden (OLG Köln, VersR 2014, S. 1268 [OLG Köln 01.07.2014 - 15 U 31/14] ).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 1 U 42/14

    Frauenhofer-Marktpreisspiegel vorzugswürdige Schätzungsgrundlage zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 4 U 164/15
    Zur Begründung der Vorzugswürdigkeit der A-Mietpreisspiegel kann in Anbetracht der erschöpfenden Darstellung des Diskussionsstandes in der jüngeren Rechtsprechung beispielhaft auf die von der Beklagten angeführte Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 24.06.2010, 16 U 14/10 und Urteil vom 26.03.2014, 17 U 150/13) sowie das Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.03.2015 (I-1 U 42/14, 1 U 42/14, Rn. 22 ff., zit. nach juris) Bezug genommen werden.
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 4 U 164/15
    Es fehlt an einem Vortrag der Klägerin dazu, dass sich die Beklagte mit der Erfüllung der Schuld, deren Verzinsung die Klägerin begehrt, in Verzug befindet (vgl. BGH, Urteil vom 22.07.2014, VI ZR 357/13, Rn. 22, zit. nach juris).
  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 4 U 164/15
    Darüber hinausgehende bei gebotener wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht erforderliche Mietwagenkosten kann der Geschädigte aus dem Blickwinkel der subjektbezogenen Schadensbetrachtung nur dann ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer (Normal)Tarif zugänglich war (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 18.12.2012, VI ZR 316/11, Rn. 8, zit. nach juris, m.w.N.).
  • KG, 08.05.2014 - 22 U 119/13

    Höhe der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 4 U 164/15
    Ein solches erhöhtes Risiko besteht grundsätzlich schon wegen des mit der Benutzung eines kurzfristig angemieteten Ersatzfahrzeugs verbundenen Schadensrisikos (KG Berlin, Urteil vom 08.05.2014, 22 U 119/13, zit. nach juris, m.w.N.) und ergibt sich darüber hinaus auch daraus, dass der Geschädigte im Falle einer unfallbedingten Beschädigung des Mietfahrzeugs stets die Kosten einer vollständigen fachgerechten Reparatur zu tragen hat, während er im Falle einer Unfallbeschädigung des eigenen Fahrzeugs regelmäßig darüber disponieren kann, ob und inwieweit er sein Fahrzeug reparieren lässt.
  • OLG Frankfurt, 26.03.2014 - 17 U 150/13

    Umfang der Ersatzfähigkeit von unfallbedingten Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 4 U 164/15
    Zur Begründung der Vorzugswürdigkeit der A-Mietpreisspiegel kann in Anbetracht der erschöpfenden Darstellung des Diskussionsstandes in der jüngeren Rechtsprechung beispielhaft auf die von der Beklagten angeführte Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 24.06.2010, 16 U 14/10 und Urteil vom 26.03.2014, 17 U 150/13) sowie das Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.03.2015 (I-1 U 42/14, 1 U 42/14, Rn. 22 ff., zit. nach juris) Bezug genommen werden.
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 4 U 164/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 15.02.2005, VI ZR 74/04) sind die bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges anfallenden Kosten für eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung unabhängig von einem für das unfallbeschädigte Fahrzeug des Geschädigten bestehenden Vollkaskoschutz als adäquate Schadensfolge ersatzfähig, wenn der Mieter während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt ist.
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 74/18

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Seine Entscheidung hat bezirksweit fast ausnahmslos zu der gewünschten Vereinheitlichung geführt, entgegen einer - vielleicht unberechtigten Hoffnung - bei den Gerichten außerhalb aber nur wenige Nachahmer gefunden (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 03.03.2016 - 4 U 164/15, juris Rdn. 18).
  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2018 - 1 S 212/17

    Für die Berechnung von Mietwagenkosten als Schadensersatz aus einem

    Es ist fraglich, ob die den Erhebungen zugrunde gelegten, angeblich langfristig geltenden Preislisten mit Rücksicht auf die Abhängigkeit der am Markt realisierbaren Preise von der konkreten Wettbewerbssituation und einer nicht auszuschließenden Manipulationsmöglichkeit überhaupt geeignet sind, tatsächlich realisierte Marktpreise auch nur annähernd zutreffend zu erfassen (OLG Frankfurt Urt. v. 3.3.2015, 4 U 164/15 Rn. 18 zitiert nach Juris und OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.3.2015, 1 U 42/14, Rn. 31 ff. zitiert nach Juris).
  • OLG Stuttgart, 20.12.2017 - 4 U 143/17

    Amtshaftung eine Gemeinde in Baden-Württemberg wegen Beschädigung eines

    Denn für den Geschädigten fallen die Kosten für eine Selbstbeteiligung auch in den vergleichsweise häufig auftretenden Fällen eines bloßen Blechschadens an, während er bei einer solchen Beschädigung seines eigenen Fahrzeugs von einer Reparatur typischerweise ganz absehen oder die Reparaturausführung - ohne Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit - auf eine nicht fachgerechte Instandsetzung beschränken kann (so zutreffend OLG Frankfurt, Urteil vom 3. März 2016 - 4 U 164/15, juris Rn. 24).
  • LG Frankfurt/Main, 05.12.2018 - 1 S 85/18

    Für die Berechnung von Mietwagenkosten als Schadensersatz aus einem

    Die Listen dienen dem Tatrichter nur als Grundlage für seine Schätzung nach § 287 ZPO (BGH, Urteil vom 12.04.2011, VI ZR 300/09, Rn. 16 zitiert nach Juris; OLG Frankfurt Urt. v. 3.3.2016, 4 U 164/15, Rn. 17 zitiert nach Juris).

    Es ist fraglich, ob die den Erhebungen zugrunde gelegten, angeblich langfristig geltenden Preislisten mit Rücksicht auf die Abhängigkeit der am Markt realisierbaren Preise von der konkreten Wettbewerbssituation und einer nicht auszuschließenden Manipulationsmöglichkeit überhaupt geeignet sind, tatsächlich realisierte Marktpreise auch nur annähernd zutreffend zu erfassen (OLG Frankfurt Urt. v. 3.3.2015, 4 U 164/15 Rn. 18 zitiert nach Juris und OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.3.2015, 1 U 42/14, Rn. 31 ff. zitiert nach Juris).

    Ein solches erhöhtes Risiko besteht grundsätzlich schon wegen des mit der Benutzung eines kurzfristig angemieteten Ersatzfahrzeuges verbundenen Schadensrisikos (KG Berlin, Urt. v. 8.5.2014, 22 U 119/13, Rn. 16 zitiert nach Juris; OLG Frankfurt Urt. v. 3.3.2016, 4 U 164/15, Rn. 24 zitiert nach Juris).

  • LG Saarbrücken, 01.03.2019 - 13 S 132/18

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung ersatzfähiger Mietwagenkosten auf der

    In gefestigter Rechtsprechung, die höchstrichterlich gebilligt ist (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.2012 - VI ZR 316/11, VersR 2013, 330), nimmt die Kammer insoweit an, dass sich die Erhebung "Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland" als geeignete Schätzungsgrundlage zur Ermittlung des Normaltarifs auf dem hier maßgeblichen regionalen Markt erwiesen hat (vgl. z.B. Kammerurteil vom 15.09.2017 - 13 S 59/17, DAR 2017, 711; ebenso OLG Düsseldorf, VersR 2015, 1396; OLG München, Urteil vom 09.03.2018 - 10 U 3204/17, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 03.03.2016 - 4 U 164/15, juris).

    Die Kammer geht hierbei von einer Anrechnung der Eigenersparnis auf die reinen Grundmietwagenkosten aus (so auch Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 09. Oktober 2014 - 4 U 46/14, DAR 2014, 703; OLG Hamm, Urteil vom 26. Januar 2000 - 13 U 149/99, NZV 2001, 217, Urteil vom 21. April 2008 - 6 U 188/07, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 01. Februar 2013 - 1 U 130/12, Verkehrsrecht aktuell 2013, 111; zum Meinungsstand und i.E. a.A. KG, Urteil vom 08.05.2014 - 22 U 119/13, juris m.w.N.; ebenso OLG Frankfurt, Urteil vom 03.03.2016 - 4 U 164/15, juris).

  • LG Frankfurt/Main, 23.01.2020 - 1 S 57/19
    Die Listen dienen dem Tatrichter nur als Grundlage für seine Schätzung nach § 287 ZPO (BGH, Urteil vom 12.04.2011, VI ZR 300/09, Rn. 16 zitiert nach Juris; OLG Frankfurt Urt. v. 3.3.2016, 4 U 164/15 , Rn. 17 zitiert nach Juris).

    Es ist fraglich, ob die den Erhebungen zugrunde gelegten, angeblich langfristig geltenden Preislisten mit Rücksicht auf die Abhängigkeit der am Markt realisierbaren Preise von der konkreten Wettbewerbssituation und einer nicht auszuschließenden Manipulationsmöglichkeit überhaupt geeignet sind, tatsächlich realisierte Marktpreise auch nur annähernd zutreffend zu erfassen (OLG Frankfurt Urt. v. 3.3.2015, 4 U 164/15 Rn. 18 zitiert nach Juris und OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.3.2015, 1 U 42/14, Rn. 31 ff. zitiert nach Juris).

    Ein solches erhöhtes Risiko besteht grundsätzlich schon wegen des mit der Benutzung eines kurzfristig angemieteten Ersatzfahrzeuges verbundenen Schadensrisikos (KG Berlin, Urt. v. 8.5.2014, 22 U 119/13, Rn. 16 zitiert nach Juris; OLG Frankfurt Urt. v. 3.3.2016, 4 U 164/15 , Rn. 24 zitiert nach Juris).

  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2018 - 1 S 97/18

    Berechnung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfällen

    Die Listen dienen dem Tatrichter nur als Grundlage für seine Schätzung nach § 287 ZPO (BGH, Urteil vom 12.04.2011, VI ZR 300/09, Rn. 16 zitiert nach Juris; OLG Frankfurt Urt. v. 3.3.2016, 4 U 164/15, Rn. 17 zitiert nach Juris).

    Es ist fraglich, ob die den Erhebungen zugrunde gelegten, angeblich langfristig geltenden Preislisten mit Rücksicht auf die Abhängigkeit der am Markt realisierbaren Preise von der konkreten Wettbewerbssituation und einer nicht auszuschließenden Manipulationsmöglichkeit überhaupt geeignet sind, tatsächlich realisierte Marktpreise auch nur annähernd zutreffend zu erfassen (OLG Frankfurt Urt. v. 3.3.2015, 4 U 164/15 Rn. 18 zitiert nach Juris und OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.3.2015, 1 U 42/14, Rn. 31 ff. zitiert nach Juris).

    Ein solches erhöhtes Risiko besteht grundsätzlich schon wegen des mit der Benutzung eines kurzfristig angemieteten Ersatzfahrzeuges verbundenen Schadensrisikos (KG Berlin, Urt. v. 8.5.2014, 22 U 119/13, Rn. 16 zitiert nach Juris; OLG Frankfurt Urt. v. 3.3.2016, 4 U 164/15, Rn. 24 zitiert nach Juris).

  • OLG Frankfurt, 12.03.2020 - 26 U 17/19

    Verkehrsunfall: Heranziehung des Fraunhofer-Mietpreisspiegels zur

    Nach diesen Maßstäben ist die Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO nach Ermessen des Gerichts in Übereinstimmung mit der Würdigung, die der erkennende Richter dem von den Beklagten erstinstanzlich vorgelegten Urteil des 4. Zivilsenats vom 03.03.2016 ( 4 U 164/15 ) zugrunde gelegt hat, anhand des Fraunhofer-Mietpreisspiegels vorzunehmen.

    Die Berücksichtigung von Internet-Angeboten bildet zudem gemäß der bereits im Urteil des 4. Zivilsenats vom 03.03.2016 ( 4 U 164/15 ) dargestellten Würdigung in Anbetracht der stetig gewachsenen Bedeutung des Internet-Marktes nach Überzeugung des Gerichts gerade einen Vorteil der Erhebung.

    Es ergeben sich hinsichtlich der DAT-Erhebung insoweit dieselben Bedenken wie sie nach der Darstellung im Urteil des 4. Zivilsenats vom 03.03.2016 ( 4 U 164/15 ) in Bezug auf eine Anwendung der Schwacke-Listen als Schätzungsgrundlage bestehen.

  • LG Frankfurt/Main, 21.12.2018 - 1 S 152/18
    Die Listen dienen dem Tatrichter nur als Grundlage für seine Schätzung nach § 287 ZPO (BGH, Urteil vom 12.04.2011, VI ZR 300/09, Rn. 16 zitiert nach Juris; OLG Frankfurt Urt. v. 3.3.2016, 4 U 164/15 , Rn. 17 zitiert nach Juris).

    Es ist fraglich, ob die den Erhebungen zugrunde gelegten, angeblich langfristig geltenden Preislisten mit Rücksicht auf die Abhängigkeit der am Markt realisierbaren Preise von der konkreten Wettbewerbssituation und einer nicht auszuschließenden Manipulationsmöglichkeit überhaupt geeignet sind, tatsächlich realisierte Marktpreise auch nur annähernd zutreffend zu erfassen (OLG Frankfurt Urt. v. 3.3.2015, 4 U 164/15 Rn. 18 zitiert nach Juris und OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.3.2015, 1 U 42/14, Rn. 31 ff. zitiert nach Juris).

    Ein solches erhöhtes Risiko besteht grundsätzlich schon wegen des mit der Benutzung eines kurzfristig angemieteten Ersatzfahrzeuges verbundenen Schadensrisikos (KG Berlin, Urt. v. 8.5.2014, 22 U 119/13, Rn. 16 zitiert nach Juris; OLG Frankfurt Urt. v. 3.3.2016, 4 U 164/15 , Rn. 24 zitiert nach Juris).

  • AG Frankfurt/Main, 26.06.2020 - 31 C 5698/19
    Es ist fraglich, ob die den Erhebungen zugrunde gelegten, angeblich langfristig geltenden Preislisten mit Rücksicht auf die Abhängigkeit der am Markt realisierbaren Preise von der konkreten Wettbewerbssituation und einer nicht auszuschließenden Manipulationsmöglichkeit überhaupt geeignet sind, tatsächlich realisierte Marktpreise auch nur annähernd zutreffend zu erfassen (OLG Frankfurt Urt. v. 3.3.2015, 4 U 164/15 Rn. 18 zitiert nach Juris und OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.3.2015, 1 U 42/14, Rn. 31 ff. zitiert nach Juris).
  • AG Düsseldorf, 14.01.2021 - 24 C 543/20
  • OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 7 U 147/18
  • LG Bielefeld, 21.03.2022 - 21 S 103/21
  • OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 7 U 22/19
  • LG Hagen, 13.12.2019 - 7 S 55/19

    Verkehrsunfall; Mietwagenkosten; Fraunhofer; Schwacke

  • AG Frankfurt/Main, 07.02.2017 - 29 C 3676/15

    Verkehrsunfall: Notsituation bei Anmietung eines Mietwagens nach dem Unfall

  • AG Tirschenreuth, 30.06.2021 - 1 C 347/20
  • LG Frankfurt/Main, 31.01.2019 - 21 O 317/18

    Zur Berechnung der erforderlichen Mietwagenkosten nach einem Unfall

  • AG Duisburg-Hamborn, 15.06.2021 - 9 C 108/21
  • AG Frankfurt/Main, 29.03.2018 - 30 C 3365/17
  • AG Frankfurt/Main, 26.03.2020 - 30 C 100/20
  • AG Frankfurt/Main, 14.06.2018 - 30 C 643/18

    Unfallregulierung, Mietwagen

  • AG Brühl, 28.11.2022 - 3 C 109/22
  • AG Vechta, 22.06.2020 - 11 C 692/19
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht